Die Biogasanlage in Jühnde unterliegt jetzt der Störfallverodnung
Unter anderem muss ein Störfallkonzept vorliegen und ein Sicherheitsmanagementsystem, das die Vermeidung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Auswirkungen zum Ziel hat.
Als Anlagenbetreiber haben wir die Anlage dann auch der Genehmigungsbehörde gemeldet. Das Gewerbeaufsichtsamt als zuständige Genehmigungsbehörde führt dann einen Überwachungsplan zu allen Störfallanlagen. In der Störfallverordnung wird besonders darauf hingewiesen, das Öffentlichkeit darüber zu informieren ist.
Hier steht der Flyer zum download.



